Freitag, 3. März 2017

Falscher Masernalarm: Ungeimpfte Kinder haben dennoch Hausarrest

Es war eine aufregende Woche für das Umfeld der Waldorfschule Pötzleinsdorf in Wien. Der Schulbetrieb wurde wegen des Verdachts auf Masern geschlossen. Betroffen sind 280 Schüler, 80 Kindergarten-Kinder und 60 Mitarbeiter. Nun stellte sich heraus, dass es gar keine Masernfälle gab. Lediglich bei einem Kind war der Test positiv: Aber auf Röteln. 

Heute stand die Waldorfschule im 18. Wiener Bezirk leer (Fotos: Waldorfschule Pötzleinsdorf)

"Dennoch dürfen Montag nur jene Schüler den Unterricht besuchen, die entweder Masern-Mumps-Röteln geimpft sind, oder einen Nachweis haben, dass sie gegen Röteln geschützt sind", erklärte mir Michael Ambros, Sprecher des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien.
Ich fragte ihn, ob das nicht etwas überzogen sei, bei einer Erkrankung wie Röteln, die für Kinder allgemein als recht harmlos gilt. "Nein! Denn auch Röteln ist eine hochansteckende virale Krankheit und ebenso meldepflichtig wie Masern, insofern gilt der Maßnahmen-Katalog des Infektionsschutzgesetzes."
Dies, so Ambros, sei zumindest der Stand von Freitag nachmittag. "Betroffene können sich auch am Wochenende über die Hotline der Stadt Wien 01-4000-87120 über den aktuellen Stand informieren."


Ferndiagnose vom Kinderarzt

Begonnen hat die Affäre am Montag dieser Woche, erzählte mir die Niederösterreicherin Martha Schachner (Namen geändert), deren sechsjährige Tochter Alma die Wiener Waldorfschule besucht. "Sie hatte leichtes Fieber, geschwollene Lymphknoten und eine Bindehautentzündung. Am Dienstag trat ein kräftiger Ausschlag auf, das Fieber blieb bei 38 Grad."
Frau Schachner rief ihren Kinderarzt an und schilderte die Symptome. Der hatte keine Zeit für einen Hausbesuch, ersuchte jedoch um ein Foto. "Ziemlich sicher Masern", lautete die Ferndiagnose. Dienstag nachmittag hatte der Hausarzt Zeit für einen Hausbesuch und teilte die Ansicht des Kinderarztes. Und weil bei Masern bereits der Verdacht meldepflichtig ist, informierte er die Behörden. Und während am Mittwoch die Beschwerden von Alma bereits wieder am Abklingen waren, begannen nun die Mühlen der Behörden zu mahlen.
Die Schulleitung der Rudolf Steiner Schule wurde kontaktiert. Auch zwei andere Kinder seien mit ähnlichen Symptomen krank gemeldet, erfuhr der Amtsarzt. Weil die Schule keine Dokumentation über den Impfstatus der Schüler vorlegen konnte, wurde seitens des Stadtschulrates daraufhin die Schule geschlossen.


Wer nicht gegen Röteln geschützt ist, muss zu Hause bleiben


23 Tage Hausarrest

Martha Schachner und ihr Mann bekamen vom Amtsarzt die Mitteilung, dass über die Familie ein Absonderungsbescheid nach Infektionsschutzgesetz verhängt wurde. "Das bedeutet, erklärte uns der Arzt, dass wir 23 Tage lang - bis zum Ende der Inkubationszeit - das Haus nicht verlassen dürfen", erfuhr die geschockte Mutter. "Das gleiche galt für Simon, unseren neunjährigen Sohn."
Da Martha Schachner und ihr Ehemann beide die Masern einst als Kinder durchgemacht hatten, organisierten sie einen Bluttest. Dabei wurde ein ausreichender Antikörper-Titer festgestellt.

"An der ganzen Schule war der Teufel los", erzählt Schachner. "Alle Eltern waren aufgeregt und jeder diskutierte, wie man rasch zu einem Nachweis der Antikörper-Titer kommt. Viele ließen ihre ungeimpften Kinder impfen, andere weigerten sich."
Sie selbst, schildert Schachner, haben sich dagegen entschieden, die Kinder einem Titertest zu unterziehen, weil man dafür Blut abnehmen muss. "Das wollen wir ihnen nicht zumuten." Auch impfen wollen sie die Kinder erst später - vor der Pubertät. "Weil Kinderkrankheiten gut für das Immunsystem der Kinder sind und einen besseren Schutz hinterlassen als eine Impfung."

Am Freitag rief der Amtsarzt an und teilte Frau Schachner mit, dass bei einem Mitschüler eindeutig Röteln festgestellt worden ist und es sich deshalb auch bei ihrem Kind höchstwahrscheinlich nicht um Masern, sondern um Röteln handeln würde. "Den Absonderungsbescheid können Sie jetzt vergessen, das gilt nicht mehr", erklärte ihr der Amtsarzt.
Frau Schachner war verblüfft. "Plötzlich war niemand mehr an einer genaueren Untersuchung von Alma interessiert."
Und in der Schule stöhnten die Eltern auf, weil sie den falschen Antikörper-Test hatten machen lassen. Nochmal zum Arzt, nochmal stechen - und dann auf Röteln testen lassen.

Was sie nun am Montag mit den Kindern machen soll, weiß Frau Schachner nicht. Alma ist mittlerweile – nach zwei Tagen Fieber und einem weiteren Tag leichter Beschwerden – wieder völlig gesund. Doch darf sie deshalb schon in die Schule?
Simon - wie es derzeit aussieht - nicht, denn er könnte sich bei der Schwester mit Röteln angesteckt haben. "Ich muss also Pflegeurlaub nehmen, um zwei gesunde Kinder zu betreuen."
Zu allem Überfluss wurde das Schulverbot auch noch um eine Woche - auf 4 Wochen - verlängert. Weil Röteln eine längere Inkubationszeit haben…

PS: Meine Ansicht zu Masern und Impfpflicht habe ich in diesem Artikel beschrieben.

3 Kommentare:

  1. Die betroffene Mutter schreibt, wie es in der Zwischenzeit weiter ging:
    "Der Absonderungsbescheid unseres Sohnes ist vom Land Niederösterreich aufgehoben weil es sich nur um Röteln handelt. In die Schule darf er trotzdem nicht, weil für die Schule das Gesundheitsamt der MA 15 zuständig ist und die haben folgendes verordnet:
    - Geschwisterkinder von Erkrankten, die nicht geimpft sind und keine Antikörper für Masern und Röteln vorweisen können, dürfen bis 22.3. nicht in die Schule
    - alle Kids der Klassen 6-12 dürfen wieder in die Schule sofern sie die Kids der Klassen 1-5 nicht am Schulgelände treffen
    - bei den Klassen 1-5 gilt: nur wer eine Impfung hat oder Antikörper für Röteln und Masern vorweisen kann, darf in die Schule.

    Und: beim nächsten Röteln oder Masern Fall fängt das Ganze für die ungeimpften Kids von vorne an - wieder 3 Wochen keine Schule.
    Mein Sohn ist also defacto von der Schulpflicht befreit."

    AntwortenLöschen
  2. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

    AntwortenLöschen